Oftmals sind die Prozesse für New Hires aus visapflichtigen Staaten unklar. Wann muss die/der Assignee zur Botschaft gehen und wann zur Ausländerbehörde? Es ist ganz einfach: Solange die/der Assignee im Ausland ist, ist die deutsche Botschaft vor Ort zuständig. Sobald die/der Assignee in Deutschland angekommen ist, ist die lokale Ausländerbehörde zuständig.