Grundsätzlich dürfen nach Deutschland eingewanderten Personen mit ihrem im Ausland erworbenen Führerschein fahren. Es muss eine Klassifizierung und Übersetzung vom ADAC mitgeführt werden. Es wird unterschieden, nach europäischen und nicht-europäischen Führerscheinen. Europäische Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden und behalten in Deutschland ihre Gültigkeit. Führerscheine aus anderen Ländern können zum Teil ohne Prüfungen umgeschrieben werden, andere müssten theoretische oder theoretische und praktische Prüfungen ablegen. Wir prüfen vor der Einreise. Ob die Führerscheine erneuert oder umgeschrieben werden können, damit wir den Zeitplan einhalten. Grundsätzlich gilt: Die ausländischen Führerscheine sind nur 6 Monate gültig in Deutschland, dann muss eine Umschreibung erfolgen, bzw.  oder die Prüfungen abgelegt worden.