Grundsätzlich erhalten Ehepaare, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, die Steuerklassen 4/4. Oftmals ist nur ein Ehepartner berufstätig, daher empfehlen wir einen Steuerklassenwechsel zu 3/5. Sobald die Steuer IDs vorliegen und die Heirat bei der Meldebehörde anerkannt ist, kann der Antrag auf Steuerklassenwechsel gestellt werden. Die Änderung dauert in der Regel ein paar Wochen, am Jahresende kann die zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.