Alle im nicht-europäischen Ausland erstellten Urkunden und Dokumente müssen verifiziert werden. Aus allen dem Haager Abkommen zugehörigen Staaten wird die Verifizierung durch eine Apostille vorgenommen. Alle anderen Staaten verifizieren z. B. durch einen Notar. Ohne die Prüfung der Echtheit der Dokumente werden in Deutschland z. B. Ehen nicht anerkannt.