Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändert sich zum 01.03.2024 auch der Familiennachzug.
Bislang durften nur EhepartnerInnen und Kinder mit nach Deutschland ziehen, mit dem neuen Gesetz ist dies auch für Eltern und Schwiegereltern möglich. Dies gilt nur für Fachkräfte, die ihren Aufenthaltstitel nach dem 01.03.2024 erhalten haben (Stichtagsregelung). Wie der Lebensunterhalt nachgewiesen werden soll und wie der Krankenversicherungsschutz gewährleistet wird steht noch nicht fest.