In der Regel verpflichten die Ausländerbehörden die EhepartnerInnen zur Teilnahme an einem Orientierungs-/Integrationskurses. Das Ziel ist, durch die Sprache eine bestmögliche Integration zu erreichen. Die Situationen für die EhepartnerInnen sind nicht immer optimal. Oft wird keine Kinderbetreuung angeboten, sodass eine Teilnahme nicht möglich ist, da Kindergartenplätze fehlen. Das Leistungsniveau der Teilnehmenden im Kurs ist meistens sehr unterschiedlich – von AkademikerInnen bis zu Teilnehmenden, die nur 4 oder 5 Jahre in einer Schule waren. In einigen Kreisen, werden auch die Fachkräfte zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet. Das ist meiner Meinung nach nicht der richtige Ansatz, um Deutschland weiterhin als Einwanderungsland für Fachkräfte attraktiv zu gestalten. Die Arbeitnehmenden müssen dann neben der vollen Erwerbstätigkeit, Familie und Erholungsphasen, noch die Abendschule besuchen. 

von Judith Wambach